Rechtsprechung
LG Hamburg, 01.04.2011 - 306 O 128/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - langsames Vortasten des Vorfahrtgewährenden in Einmündung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11
Finanzielle Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz - Nutzungsausfallersatz?
Im Schadensgutachten des Kfz-Sachverständigenbüros ... vom 15.02.2010 wurde der Zustand des Mitsubishi als fahrbereit, aber nicht verkehrssicher beschrieben; die Reparaturkosten wurden unter Berücksichtigung des Nachtrags vom selben Tage auf 5.653,93 EUR brutto und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auf 5.900,00 EUR brutto beziffert (Anlagen K 1 und K 2 der beigezogenen Akte 306 O 128/10).Da die Beklagte den Schaden des Klägers nicht regulierte, erhob dieser unter dem 22.03.2010 Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 306 O 128/10).
Die Kammer hat die Akte des Vorprozesses 306 O 128/10 zu Beweiszwecken beigezogen und den Kläger im Termin vom 24.02.2011 persönlich angehört.
1.) Der Kläger hat gegen die Beklagte wegen des in Frage stehenden Verkehrsunfalls, für den diese ihm - wie nach dem Urteil im Vorprozess 306 O 128/10 nicht mehr streitig ist - dem Grunde nach zu 100 % einstandspflichtig ist, aus den §§ 7 I StVG, 823 BGB, 115 I Nr. 1 VVG Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom 13.02.2010 bis zum 30.05.2011 in Höhe von 6.844,00 EUR.